Ermittlung der SOLL-Beschaffenheit

Einer der häufigsten Streitpunkte bei IT-Vorhaben ist die sogenannte SOLL-Beschaffenheit. War eine bestimmte Software-Eigenschaft bereits mit dem Vertrag gefordert oder handelt es sich um einen Änderungswunsch des Kunden? Die zugrunde liegenden Verträge enthalten häufig eine unzureichende oder überhaupt keine Leistungsbeschreibung.

In einer solchen Situation können wir als IT-Sachverständige mit unserem Verständnis der gültigen und relevanten Normen (z.B. ISO 25000 bzw. die ältere DIN 9216), der Industriepraxis und den Marktüblichkeiten einen nachvollziehbaren, technischen SOLL-Maßstab ermitteln, auf dessen Basis dann rechtlich geklärt werden kann, was aus neutraler Sicht Sonderwunsch und was Teil eines Festpreises ist. Dabei berücksichtigen wir auch die schwierigen Themen Spezifikation und Dokumentation.

Die SOLL-Beschaffenheit im Sinne der auch aus rechtlicher Sicht tatsächlich geschuldeten Leistung kann von der technischen SOLL-Beschaffenheit abweichen, wobei allerdings wesentliche Komponenten der rechtlichen Beurteilung direkt auf den technisch-empirischen Aussagen fußen.