Software-Escrow

Der einer Software zugrunde liegende Sourcecode hat sowohl für den Softwarehersteller, als auch für den Abnehmer oft existenzielle Bedeutung. Für den Softwarehersteller ist der Sourcecode schützenswertes geistiges Eigentum und ein zentrales Geschäftsgeheimnis. Für den Abnehmer ist er der Schlüssel zur Weiterentwicklung und Wartung der Software, ohne die wichtige Unternehmensprozesse zum Erliegen kämen.

Die Hinterlegung von Software bei einem neutralen Dritten kann ein probates Mittel zum Interessenausgleich sein. Aufgrund der stark gestiegenen Bedeutung dieses Themas im Rahmen des Risikomanagements haben wir für Sie eine spezielle Themenseite „ecambria escrow“ eingerichtet:

http://escrow.ecambria-experts.de

Aktuelle Veröffentlichung: Der Artikel „Sachgerechte Verifikation bei Software-Escrow – Anforderungen an die Prüfung von Sourcecode und Dokumentation bei der Software-Hinterlegung“ von Dr. Oliver Stiemerling ist im IT-Rechtsberater 4/2013 auf den Seiten 87-89 erschienen.