Kunden und Mandanten

Wir beraten und erstellten Gutachten für Kunden und Mandanten, die neutrale Fachkompetenz im Bereich der Informationsverarbeitung, Software und Systeme benötigen.

Unsere Auftraggeber und Kunden

Einen Bedarf an neutraler Fachkompetenz haben ganz unterschiedliche Kundengruppen:

  • Gerichte: Öffentliche Gerichte sind die klassischen Auftraggeber von öffentlich bestellten Sachverständigen, die Gutachten nach den formalen Regeln der ZPO (Zivilprozessordnung) oder SPO (Strafprozessordnung) erstellen können.
  • Anwälte: Sachverständige arbeiten im Privatauftrag von Mandaten oft mit Rechtsanwälten zusammen. Dabei besteht üblicherweise aufgrund der unterschiedlichen Berufsordnungen eine klare Aufgabentrennung nach Rechts- und Sachfragen.
  • Unternehmen: Auch jenseits von Streitfällen haben gerade Unternehmen häufig Bedarf an einem neutralen, d.h. nicht in die „interne Firmenpolitik“ verstrickten oder mit weitergehenden Eigeninteressen auftretenden Berater.
  • Öffentliche Einrichtungen: Wie Unternehmen auch, haben öffentliche Einrichtungen Bedarf an externem, neutralem Sachverstand.
  • Staatsanwaltschaften: Die Arbeit eines Sachverständigen im Auftrag der Staatsanwaltschaft funktionert ähnlich wie bei Rechtsanwälten. Es handelt sich um einen Privatauftrag.
  • Versicherungen: Gerade in der Schadensversicherung haben Sachversicherer ein erhebliches Interesse daran, eine unabhängige Einschätzung der Ursachen und Bewertung von Schadensfällen zu erhalten. Aus diesem Grund greifen sie oft auf Sachverständige zurück.

Wir arbeiten für alle Kunden nach den gleichen Qualitätsmaßstäben und mit der gleichen Sorgfalt. Dabei unterliegt unsere Arbeit und insbesondere die erstellten Gutachten den strengen Qualitätsmaßstäben der Sachverständigenordnung.