Privacy by Design

Die konkreten Anforderungen des Datenschutzes werden beim Einkauf von IT-Produkten und auch werkvertraglichen oder eigenen Individualentwickungen oft nicht betrachtet. Die mit der Datenschutzgrundverordnung nun in das Gesetz eingeführten Prinzipien Privacy by Design und Privacy by Default fordern aber eine frühe Berücksichtigung von Datenschutzbelangen bei der Anschaffung von IT-Produkten und der Entwicklung von Individualsoftware.

Privacy by Design: Berücksichtigung der Belage des Datenschutzes bereits bei Einkauf, Ausschreibung und Individualentwicklung

Wir unterstützten Sie als IT-Sachverständige dabei, die Anforderungen des Datenschutzes bereits in der Ausschreibungs- bzw. Konzeptphase in ein IT-Projekt einzubringen. Konkret erstellen wir für Sie die entsprechenden Kapitel in den Anforderungsdokumenten, sowohl bei klassischen Entwicklungsmethodiken als auch bei moderneren, agilen Methoden wie Scrum.

Als Informatiker und Entwickler sprechen wir die Sprache der IT-Abteilung und der beteiligten Dienstleister, so dass wir Ihre Anforderung sicher in das jeweilige Projekt „injizieren“ können.

Dabei bedienen wir uns technischer und insbesondere auch kryptografischer Lösungen, wie in folgenden Veröffentlichungen dargestellt: