Betriebsvereinbarung Software

Parallel zu den Belangen des Datenschutzes müssen bei der Einführung von Systemen auch die Regelungen der Mitbestimmung beachtet werden. Die meisten betrieblichen Informationssysteme speichern Daten zu Mitarbeitern (und seien es nur Anmeldeprotokolle), die eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ermöglichen könnten. Solche Systeme unterliegen damit grundsätzlich der Mitbestimmung und es muss eine entsprechende Betriebsvereinbarung zwischen Unternehmen und Betriebsrat getroffen werden.

Eine Betriebsvereinbarung berücksichtigt die Belange von Mitarbeitern und Unternehmen

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von passenden Betriebsvereinbarungen, insbesondere der Beschreibung der Systemfunktionen und den auszuschließenden Möglichkeiten der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle.

Wir veröffentlichen oft zu technischen Themen im Spannungsfeld der Interessen von Betriebsrat und Unternehmen: