17.02.2016 (Köln): Was ist heute eigentlich Software? – Moderne Computerprogramme im Lichte des § 69a UrhG

Im Zuge des Reifeprozesses der Informatikindustrie hat sich Softwareentwicklung stark gewandelt. Viele Aspekte eines Computerprogramms, die früher in einer einzigen Programmiersprache codiert wurden, werden heute in spezialisierten Sprachen außerhalb des übersetzten Binärcodes ausgedrückt und können so auch noch nach der Entwicklungsphase des eigentlichen Kernprodukts verändert werden. Dazu zählen beispielsweise Datentypen in Strukturbeschreibungssprachen, Steuerungsparameter in Konfigurationsdateien, Workflow-Definitionen oder auch Programme in domänenspezifischen Hochsprachen wie ABAP.

Vielfach stellt sich bei diesen Beispielen jedoch die Frage der Abgrenzung zwischen Computerprogramm und bloßen Daten, die urheberrechtlich nicht den Schutz als Computerprogramm beanspruchen können.

Neben Dr. Oliver Stiemerling, der einen Überblick über die Struktur und Eigenschaften moderner Computerprogramme gibt, wird RA Jens Nebel die vorgestellten Techniken juristisch bewerten (mehr).