September 2020: Veröffentlichung “Einführung in die Künstliche Intelligenz”

Oliver Stiemerling: “Einführung in die Künstliche Intelligenz”, Beck‘sches „Mandatshandbuch Künstliche Intelligenz“, 2020

Abstrakt

Das Forschungsgebiet der „künstlichen Intelligenz“ (KI) existiert als Teilgebiet der Informatik schon seit vielen Jahrzehnten. Allerdings sind die Ansätze, Methoden und Technologien dieses Gebiets erst in den letzten Jahren wirklich in der Praxis angekommen und haben zu dem hohen Grad von Interesse und Befürchtungen geführt, der die KI heute zum Gegenstand rechtlicher und rechtspolitischer Überlegungen macht.

Eine zentrale Herausforderung bei diesen Überlegungen und den in diesem Handbuch behandelten Fragestellungen ist die Dynamik und Ausdehnung des Kernbegriffs „künstliche Intelligenz“ und insbesondere die Heterogenität der unter diesem Begriff subsumierten Technologien. Unter KI werden ganz unterschiedliche Ansätze und Methoden zusammengefasst, die alle versuchen, geistige Leistungen von Menschen nachzubilden, zu simulieren oder sogar zu übertreffen, technisch jedoch kaum etwas gemeinsam haben (siehe Abschnitt 2 dieses Kapitels).

Auch ist eine klare Abgrenzung zu „klassischen“ Bereichen der informationstechnischen Automatisierung kaum zu leisten, so dass die Informatik dem Recht für die juristische Bewertung und Regulierung von „künstlicher Intelligenz“ keine einfache technische Definition dieses Begriffs bieten kann. Allerdings lassen sich aus der systematischen Betrachtung und Klassifizierung der Vielzahl von Ansätzen und Technologien zwei Kerntätigkeiten von KI-Systemen ableiten:

  • Maschinelle Generierung von Wissen bzw. Entscheidungsregeln aus Datenbeständen
  • Automatisierung von Entscheidungen und der Planung und Durchführung von Handlungen

In Abschnitt 3 dieses Kapitels werden fünf für die rechtliche Bewertung relevanten Eigenschaften dieser Tätigkeiten vor dem Hintergrund der eingesetzten Technologien erarbeitet, wobei insbesondere die schwer vorhersagbaren Fehlermöglichkeiten autonom entscheidender und handelnder Systeme in komplexen, für Mensch und Umwelt kritischen Anwendungsfeldern im Vordergrund der Betrachtung stehen. Zudem stellt sich die Frage nach der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verhaltensregeln der zugrundeliegenden Technologien, insbesondere wenn sie in Teilbereichen die Fähigkeiten von Menschen übertreffen können.

Wenig hilfreich bei der Auseinandersetzung mit diesen Fragen ist die starke Emotionalisierung des Begriffs der „künstlichen Intelligenz“ durch unzählige, zumeist bösartige oder außer Kontrolle geratene, dem Menschen zumindest teilweise überlegene Maschinenwesen à la Terminator oder HAL aus bekannten Werken der Science Fiction. Abschnitt 4 dieses Kapitels gibt eine im Gegensatz dazu eher nüchterne und faktenbasierte Einschätzung der heutigen Fähigkeiten und des Potentials der KI. (Abschnitt 4 dieses Kapitels).

Das vollständige Kapitel ist im oben angegebenen Buch enthalten.