Oliver Stiemerling: „Qualitätssicherung in der Softwareentwicklung“, Beck‘sches „Münchener Anwaltshandbuch IT-Recht & Technologierecht“, 4. Auflage, 2020
Abstract
Über keinen Aspekt von Software wird so häufig und so intensiv gestritten, wie über die Qualität. Im Gegensatz zur stark normengeprägten Welt des Handwerks und des Bauwesens gibt es bei der Softwareentwicklung wesentlich größere Freiheitsgrade und schnellere Innovationszyklen, so dass es wenig konkrete Vorgaben gibt, an denen Softwarequalität direkt objektiv gemessen werden könnte.
Hinzu kommt, dass Streitfälle ihre Ursache häufig nicht in objektiv fehlerhaften Berechnungen, sondern in der Validität der Software haben, d.h. der subjektiven Frage, ob die Software die richtige Software für einen bestimmten Anwendungskontext ist.
In Ermangelung konkreter Normen und Vorgaben auf der einen Seite und klar bestimmbaren, etablierten Marktüblichkeiten auf der anderen Seite laufen viele Streitfälle auf eine Bewertung der Eignung einer Software für eine konkrete, vertraglich vereinbarte bzw. herleitbare Verwendung hinaus. Aus diesem Grund ist es hilfreich, zunächst die Dimensionen zu betrachten, entlang derer sich die Eignung einer Software für einen bestimmten Anwendungskontext ermitteln lässt. Softwareherstellern stehen eine Vielzahl von Methoden zur Verfügung, um diese Qualitätsdimensionen im Rahmen von Softwareentwicklungsprozessen zu berücksichtigen.
Das vollständige Kapitel befindet sich im oben genannten Buch.